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Aktion Mensch Corona Soforthilfefonds - bitte schnellstmöglich melden!

Da die aktuelle Lage stellt Projekt-Partner vor Herausforderungen stellt, können in bereits bewilligten Vorhaben Veränderungen in der Projektkonzeption und den -abläufen die Folge sein. Die Aktion Mensch ist an wohlwollenden und einvernehmlichen Regelungen mit den Projekt-Partnern interessiert.
 
Sie bietet diese unbürokratischen Hilfen im Rahmen bereits erfolgter Bewilligungen an:

  • Anerkennung von durch die Corona-Pandemie entstandener Kosten (Storno- oder Ausfallkosten) im Rahmen des bewilligten Kostenplans
  • Verlängerung der Projektlaufzeit im Rahmen der bewilligten Fördersumme um ein Jahr
  • Für Vorhaben zum 5. Mai 2020 sowie für Projekte der Mikroförderung kann eine komplette Verschiebung bis zu einem Jahr erfolgen
  • Änderungen bei Projektaktivitäten sowie Verschiebungen im Kostenplan im Rahmen der bewilligten Kosten (grundsätzliche Zweckbindung muss erhalten bleiben)
  • Vorziehen der nächsten Auszahlung (zunächst ohne Kostenbelege) In diesem Ausnahmefall kann der Projekt-Partner einen Scheinbeleg (leere PDF-Datei) mit der Bezeichnung „Scheinbeleg über durch Corona-Krise entstandene Kosten“ hochladen und den bis zur nächsten Auszahlung benötigten Betrag eingeben.

 
Darüber hinaus können Anträge, die der Aktion Mensch zur Prüfung vorliegen, in der Projekt-, Mikro-, und Anschubförderung verändert werden. Die Antragsteller werden direkt von der Aktion Mensch angesprochen. Die gestellten Anträge können zur Überarbeitung zurückgegeben werden, sofern Änderungen bedingt durch die Corona-Krise erforderlich sind. Ausnahme ist die Pauschalförderung – diese Anträge können zunächst dem Kuratorium vorgelegt werden und bei Bewilligung wird dann wie oben beschrieben verfahren. Die Aktion Mensch wird die Projekt-Partner mit einer Investitionsförderung zunächst nicht ansprechen– hier ist nicht mit gravierendem Änderungsbedarf zu rechnen. 

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