Änderungsvereinbarung SGB IX
Die Vertragskommission Eingliederungshilfe Saarland hat vor dem Hintergrund der Verlängerung der Übergangsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2022 empfohlen, § 17 Absatz 4 des Landesrahmenvertrages Eingliederungshilfe Saarland gemäß §131 des Neunten Gesetzbuches abzuändern. Mit Zustimmung der Hausspitze wurde eine entsprechende Änderungsvereinbarung ausgearbeitet und mit den Vertragspartnern abgestimmt.
Die Änderungsvereinbarung finden Sie als PDF angefügt.
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