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5. Aufruf zur Interessenbekundung rückenwind+

Für eine Projektförderung bewerben können sich freigemeinnützige Träger im gesamten Bundesgebiet, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.

Der 5. Aufruf unterliegt keiner thematischen Schwerpunktsetzung. Es gelten die Förderbedingungen der Richtlinie rückenwind+.

Voraussichtlich ab 16.07.2018 wird das Interessenbekundungsformular im Online-Tool ZUWES zur Verfügung stehen.

Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen in ZUWES ist der 21.09.2018.

Ausführliche Informationen zum Förderaufruf und zum Interessenbekundungsverfahren erhalten Sie unter www.bagfw-esf.de.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der ESF-Regiestelle in der BAGFW (Frau Wegner, Tel. 030/24089-123; bettina.wegner(at)bag-wohlfahrt.REMOVE-THIS.de; Frau Gutscher, Tel. 030/24089-120; sarah.gutscher(at)bag-wohlfahrt.REMOVE-THIS.de) gerne zur Verfügung.

 

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