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31.08.20 Fachinformation zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel / BGW-Branchenstandard

Für den Zeitraum der Corona-Pandemie ist, neben dem schon seit April 2020 geltenden SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, nun auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zu beachten, die von den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermittelt worden ist. Sie ist im August 2020 in Kraft getreten.

Die Fachinformation finden Sie hier untenstehend.

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