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27.04.20 Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen ab 04.05.20

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich seit der Lockerung in Bezug auf Öffungen von Geschäften und Gewerbe ab 20.04.20 nach Aussage der Landkreise die Anträge auf Aufnahme in die Notbetreuung anhäufen, ist ab 04.05.20 mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Wie sich die tatsächliche Besetzung der Plätze entwickelt, muss abgewartet werden.

Klar ist, dass die Plätze in den jeweiligen Notbetreuungsgruppen nicht erhöht sind, es bleibt bei 5 Plätzen pro Gruppe, sondern die jeweiligen Notfallgruppen selbst können erhöht werden können. Zunächst gilt, dass soviel Notbetreuungsgruppen eröffnet werden dürfen, wie betriebserlaubnispflichtige Gruppen durch das LJA in der Kita genehmigt sind.

Sollten es Ihre Räumlichkeiten unter Einhaltung aller Hygienevorschriften erlauben, auch weitere Notbetreuung anzubieten, sind diese Pläne vor Eröffnung im Sinne einer Einzelfallentscheidung mit LJA und Bildungsministerium abzusprechen.

 

Das Bildungsministerium hat zugesagt, den Bedarf an Notfallplätzen gemäß der jeweilig aktuellen Entwicklung im Blick zu behalten und entsprechend zu reagieren.

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