26.05.20 Beratungs- und Prüfbehörde LWTG: Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen
Untenstehend finden Sie beide Landesverordnungen zur Änderung der Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen in Einrichtungen nach den §§ 4 und 5 LWTG vom 20. Mai 2020.
Bitte beachten Sie, dass es wieder zwei Landesverordnungen gibt. Eine Landesverordnung für volljährige Menschen mit Behinderung und eine Landesverordnung für volljährige pflegebedürftige Menschen.
Außerdem finden Sie unter dem folgenden Link die FAQs (FAQ rund um das Thema Menschen mit Behinderung und besondere Einrichtungen, sowie FAQ rund um das Thema Besuchs- und Ausgangsregeln in Einrichtungen der Pflege):
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