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24.07.20 Aktualisierung der FAQ zum zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (5. Fassung vom 22.07.2020)

In den FAQ werden folgende neuen Fragen beantwortet:

- Wie erfolgt die Berechnung des Zuschusses, wenn in dem zu betrachtenden 12-monatigen Zeitraum auch Monate liegen, in denen bereits Zuschüsse nach dem SodEG gezahlt worden sind?

- Orientiert sich die Zuschusshöhe für die Reha-Kliniken, soweit sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt sind, an einem Vergleich der aktuell und im Vorjahreszeitraum stationär behandelten Patient*innen (wie bei § 111d SGB V COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz) oder an den im zurückliegenden Jahreszeitraum geleisteten Zahlungen im Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 SodEG mit dem Leistungsträger?

- Handelt es sich bei der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen („KMU-Überbrückungshilfe“) und den künftig hierzu ergänzend zu gewährenden „Zuschüssen für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ (sog. „100 Mio. Euro - Programm“) um „Zuschüsse des Bundes und der Länder an soziale Dienstleister auf Grundlage gesetzlicher Regelungen“ im Sinne des § 4 Satz 1 Nummer 4 SodEG, sodass sie auf Zuschüsse nach dem SodEG angerechnet werden?

Außerdem wurde die Frage "Können auch Krankenhäuser einen Zuschuss nach dem SodEG erhalten?" präzisiert.

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