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24.04.20 Flexibilisierung der Förderbedingungen für geförderte Projekte durch Stiftung Deutsches Hilfswerk auf Grund der Corona-Pandemie

Am 09.04.20 hat der Vorstand des DHW Regelungen zum Umgang mit geförderten Projekten des DHWs auf Empfehlung des Kuratoriums beschlossen.

Aufgrund der Regelungen haben laufende geförderte Projekte, die in der Anlage beigefügten Bedingungen zu beachten und hier entsprechende Veränderungen der Geschäftsstelle gegenüber anzuzeigen, um individuelle Vereinbarungen zu treffen.

https://www.fernsehlotterie.de/coronawirgefuehl

Trägern von laufenden geförderten Projekten des DHW wird empfohlen, coronabedingte Veränderungen ihrer Maßnahmen die von der beantragten und bewilligten Konzeption abweichen, der DHW Geschäftsstelle schriftlich anzuzeigen und entsprechende schriftliche Vereinbarungen über diese Veränderungen zu treffen. Dieses betrifft insbesondere inhaltliche Veränderungen, wenn z. B. Maßnahmen aus dem Konzept nun in digitaler Form realisiert werden oder aber - den Auflagen geschuldet - andere neue Aufgaben umsetzt werden. Gleiches gilt insbesondere auch dann, wenn das geförderte Personal keine oder andere Aufgaben übernimmt.


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