23.07.20 Das Förderverfahren "Überbrückungshilfen" ist gestartet
Das Förderverfahren "Überbrückungshilfen" ist gestartet und die Webseite der Bundesregierung dazu freigeschaltet, siehe
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Mit der Förderung können unter anderem auch private gemeinnützige Unternehmen in der Corona Krise unterstützt werden, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind. Unternehmen können Überbrückungshilfe für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragen. Die Überbrückungshilfe kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in den Bewilligungsstellen der Länder.