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20.08.20 Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" veröffentlicht

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit maximal 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen und in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind.

 

Untenstehend finden Sie eine Fachinformation zur ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern", sowie die entsprechende Förderrichtlinie im pdf-Format.

 

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