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17.04.20 Weiterzahlung der Vergütung

Mit dem beigefügten Schreiben des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen & Familie wird die im Schreiben vom 22. März 2020 gemachte Zusage der weiteren Finanzierung der Leistungsangebote bis zum 4. Mai 2020 verlängert, um eine unbürokratische und schnelle Lösung bis zur endgültigen Regelung der weiteren finanziellen Sicherstellung infolge der Corona-Pandemie zu gewährleisten. 

Die Vorgaben des in Bezug genommenen Schreibens, insbesondere hinsichtlich des Personaleinsatzes und der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen, sind weiterhin zu beachten.

 

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