17.04.20 Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus
Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus – Befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Anamnese wird nicht verlängert
Berlin, 17. April 2020 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin beschlossen, dass die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden am 19. April 2020 nicht verlängert wird. Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
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