17.04.20 - BMG bereitet Schutzschirm für weitere Gesundheitsberufe vor
Das angehängte Papier aus dem BMG beschreibt, weiteren Absicherungsmaßnahmen für bislang noch nicht im Rettungsschirm angesprchene Einrichtung. Abgesichert werden nun auch Mutter-Vater-Kind Einrichtungen (mit 60%), sie können als Einrichtungen zur Kurzzeitpflege genutzt werden, aber nicht zur Entlastung der Krankenhäuser. Für Zahnärzte ist eine Absicherung von 90% vorgesehen und für Heilmittelerbringer eine Absicherung von 40%. Die Absicherung weiterer Bereiche wird dem Papier zufolge weiter geprüft. Die Maßnahmen sollen in dieser Woche per Rechtsverordnung durch das BMG beschlossen werden.