Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

15.05.2020 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, ein weiteres Gesundheitspaket im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Mit mehr Tests, Hilfen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte sowie einer Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sollen die Auswirkungen der Pandemie besser aufgefangen werden. Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) sieht auch Hilfen für Auszubildende in Gesundheitsberufen vor.

Dazu hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/19216) und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19217) vorgelegt.In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses findet sich die Regelung zu den SPZs und MZEBs, dort auf Seite 51 unter Nr. 11aDort heißt es: Dem § 120 Absatz 2 SGB V wird folgender Satz angefügt: „Die Vereinbarungen nach Satz 2 über die Vergütung von Leistungen der sozialpädiatrischen Zentren und medizinischen Behandlungszentren sind, aufgrund der besonderen Situation dieser Einrichtungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie, bis zum … [einsetzen: Datum vier Wochen nach Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes gemäß Artikel 20 Absatz 1] vorübergehend anzupassen.“

Die Dokumente finden Sie hier:


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-schutz-der-bevoelkerung-695070

zurück
Login