Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden
Zum Hauptinhalt springen

11.09.20 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf

Kurzfristig hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ihr erstes auf das Jahr 2020 befristetes Förderprogramm am 10. September 2020 veröffentlicht. Das Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen bei der Bewältigung der Corona-Pademiefolgen besteht aus drei Schwerpunktthemen:

Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.

Nachwuchsgewinnung

In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie gefördert. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.

Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

In diesem Schwerpunkt sollen gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.

Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt online und direkt auf der Internetseite https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ .

Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier wird ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20% erwartet.

Gefördert werden Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software), projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung), projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design), begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software) und Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Antragstellungen sind bis zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. November möglich.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen die beantragten Fördermaßnahmen abgeschlossen sein.

Weitere Hinweise und Erläuterungen sowie die Richtlinien stehen auf der oben angeführten Homepage bereit.
 
zurück
Login