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11.05.20 Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (GEBT)

In der Stellungnahme wird unter anderem auf die folgenden Punkte eingegangen:

- Forderung einer Ergänzung im Infektionsschutzgesetz um einen Entschädigungsanspruch für diejenigen zu schaffen, die aufgrund eines erhöhten Risikos einen schweren Krankheitsverlauf mit COVID-19 zu erleiden, nicht im Betrieb einsetzbar sind, weil alle Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder ausgeschöpft sind.

- Deutliche Kritik an den Plänen, die Vergabe von Mittelverwendungen für Präventionsmaßnahmen im Jahr 2020 auszusetzen.

- Forderung einer langfristigen Wertschätzung der Beschäftigten im Pflegebereich über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus.

- Befürwortung der Fristverlängerung für die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige.

- Mit Blick auf eine Verordnung, die das BMG zum Leistungsanspruch zu Coronatest verabschieden soll, wird gefordert, dass Regelungen für die Inanspruchnahme von Nichtversicherten und von Personal im Gesundheitswesen und im pflegerischen Bereich, zu treffen sind.

- Forderung nach weiteren Regelungen für die Sicherstellung der Finanzierung des Rettungswesens auf Grund von aktueller Mehrausgaben und Mindereinnahmen.


Untenstehend finden Sie den Entwurf sowie die Stellungnahme des Paritätischen.

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