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09.07.2020 Soforthilfeprogramm des BMEL: "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern"

Bei der Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken – Versorgung sichern“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können sich Initiativen aus dem ländlichen Raum bewerben, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln.
Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Eine Liste der Städte und Gemeinden ist auf der Liste des BMEL abrufbar.
Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein möglich.

Gefördert werden:
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
- Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B. Fahrräder, Transportboxen),
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B. Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen).

Weitere Infos in den Anlagen und unter https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/bule-sondermassnahme-corona.html

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