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07.05.20 Aktion Mensch legt Fonds zur Unterstützung für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe auf

Durch die Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten können zum Beispiel die Krisenkoordination und das Krisenmanagement innerhalb der Unternehmen unterstützt und die Möglichkeit der kurzfristigen Ausrichtung auf andersartige Produkte, die Wiederaufnahme des Betreibes und /oder Dienstleistungen gegeben werden. Das Förderangebot richtet sich an Inklusionsunternehmen, (unabhängig von einer in der Vergangenheit erfolgten Anschubförderung der Aktion Mensch), die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 215 SGB IX) schaffen und Zuverdienstbetriebe, die bereits durch die Aktion Mensch mit einer Anschubförderung gefördert wurden.

Ziel ist der Erhalt der (auch) durch die Aktion Mensch in den vergangenen 20 Jahren geförderten Strukturen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, die Stärkung der Konstitution und Liquidität der Unternehmen und Projekte in der aktuellen Krisensituation (kein finanzieller Ausgleich für Lohneinbußen aufgrund von Kurzarbeit der Arbeitnehmer*innen). Nicht unterstützt werden Einzelpersonenförderung, sondern es ist nur die Unterstützung von förderfähigen Organisationen möglich, die Individuelle Lösungen entwickeln um den realen Bedarf vor Ort abzudecken.

Die Förderung beträgt maximal 20.000 Euro je Unternehmen / Firma / Projekt-Partner. Der Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Es sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel erforderlich.

Es werden Personal-, Honorar- oder Sachkosten für max. sechs Monate gefördert. Die Antragstellung ist ab dem 8. Mai möglich. Es stehen insgesamt max. 8 Mio Euro zur Verfügung. Die Antragstellung ist so lange möglich, wie nicht alle Mittel aufgebraucht sind und endet spätestens am 31. Juli 2020.

Für die Antragstellung benötigt die Aktion Mensch verlässliche Angaben zu öffentlichen Zuschüssen und Förderungen, insbesondere den Mitteln der Inklusionsämter, Arbeitsagenturen sowie den Möglichkeiten aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Im Falle einer vorhandenen Patronatserklärung des oder der Gesellschafter(s) sind genaue Angaben zu deren finanziellen Unterstützungen zu machen. Eine Stellungnahme des Inklusionsamtes oder einer sonstigen Fachbehörde ist nicht erforderlich. Eine externe / unabhängige Gefährdungsbeurteilung für das Projekt / Unternehmen wird nicht erwartet.

Weitere Informationen stehen ab dem 8. Mai auf der Homepage der Aktion Mensch für die Onlineantragstellung zur Verfügung.

 

Untenstehend finden Sie die Förderbestimmungen zum Aktions-Förderangebot „Neue Corona-Soforthilfe – Unterstützung für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“ 

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