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06.05.20 Inkrafttreten von Beschlüssen

Folgender Beschluss vom 29. April 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 5. Mai 2020 in Kraft:

 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

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