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06.05.20 Anpassung Hygienepläne: Rheinland-Pfalz - Gemeinsame Empfehlungen zur Anpassung der Hygienepläne der Kitas

Im Rahmen des geplanten schrittweisen Wiedereinstiegs in den Betrieb der Kindertageseinrichtungen, den wir als Verband unter Einhaltung wesentlicher Schutzbestimmungen grundsätzlich begrüßen, haben wir Ihnen aktuelle Informationen zum Thema Hygieneplan zusammengestellt.

 

Vor dem Hintergrund der schrittweisen Wiederinbetriebnahme der Kitas sind die Kitas seitens der Heimaufsicht aufgefordert, ihre Hygienepläne an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Rahmen der Entwicklung seit Mitte März haben die Träger der Kitas auch vielfach Pandemiepläne erstellt, ihre bestehenden angepasst und/oder diese mit dem entsprechenden grundsätzlich zu beachtenden Hygieneplan der Kita verknüpft.

 

Die zuständigen Behörden haben erklärt, dass eine Rückkehr zum Regelbetrieb in mehreren Schritten nur erfolgen könne, wenn die besonders zu beachtenden Hygienevorschriften im Zusammenhang mit Infektionsschutz dokumentiert und eingehalten werden.

 

Grundsätzlich halten die Kita-Träger im Rahmen der Gesundheitsvorsorge Regeln zur Einhaltung der Hygiene im Betrieb der Einrichtung vor:

Rheinland-Pfalz

https://kita.rlp.de/de/themen/gesunde-kita/

 

Die Erweiterung/Anpassung an ein Inkektionsgeschehen ergeben sich aus dem geltenden Infektionsschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

 

Gemeinsamen Empfehlungen des Bildungsministeriums zur Anpassung der Hygienepläne der Kindertageseinrichtungen in RP betreffend ‚Corona‘ sind u.E. zu begrüßen. Hierbei kann es sich nur um Empfehlungen handeln, da sich die jeweilige Situation der einzelnen Einrichtung vor Ort sehr unterschiedlich gestaltet und zu berücksichtigen ist. Der eigene Hygieneplan sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Situation angepasst werden. Klar ist, dass die Abstandsregelung für Kita-Kinder in der Praxis so, wie erforderlich nicht möglich ist und dem Rechnung getragen werden muss. Aktuell muss auch davon ausgegangen werden, dass Kinder nicht weniger infektiös sind; wenn sich Sachverhalte ändern oder Erkenntnisse gewon-nen werden ist der Musterhygieneplan ggf. anzupassen und fortzuschreiben. Be-züglich der in den Empfehlungen aufgeführten Altersgrenze das Personal betref-fend erfolgte eine Rückkopplung mit dem MSAGD.

Festgehalten wird, dass die Gefährdungsbeurteilung eine Trägeraufgabe und unabhängig vom Alter vorzunehmen ist; Gefährdungsbeurteilungen sind mit der Berufsgenossenschaft (BGW) zu klären und nicht Bestandteil einer Hygiene-Empfehlung.

Beispiele:

 

·         Rheinland-Pfalz/Schulen

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Hygieneplan_Corona_fuer_die_Schulen_in_Rheinland-Pfalz.pdf

 

·         Tutorial Hygieneregelungen Schule/Kita

https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/aktuelle-meldungen-schule/aktuelle-meldungen-schule_node.html

 

·         Musterhygieneplan für Kitas der Stadt Hannover mit Anleitung zur Erstellung sowie Hygiene-Belehrungen für Eltern in mehreren Sprachen https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Infektionsschutz-und-Umweltmedizin/Infektions-und-Hygieneschutzmassnahmen/Muster-Hygieneplan-f%C3%BCr-Kinderg%C3%A4rten-und-Kindertagesst%C3%A4tten

 

·         Mustergliederung Hygieneplan Kitas

https://docplayer.org/24636320-Musterhygieneplan-fuer-kindertageseinrichtungen-im-saarland-gliederung-des-muster-hygieneplans.html

 

·         Rahmenhygieneplan Rhein-Pfalz-Kreis

https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/Hygiene_und_Infektionsschutz/rahmen_hygieneplan_rhein-pfalz-kreis.pdf

 

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