03.11.20 Erleichterungen für Stiftungen während der COVID-19-Pandemie
Im Eilverfahrenist das „Gesetzüber Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Ver-eins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“beschlossen worden und am 28. März 2020 in Kraft getreten. Aus dem Gesetz ergeben sich -zunächst zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020 -Erleichterun-gen für die Stiftungsarbeit.
Den vollständiegen Text des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
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