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03.11.20 Erleichterungen für Stiftungen während der COVID-19-Pandemie

Im  Eilverfahrenist  das „Gesetzüber  Maßnahmen  im Gesellschafts-, Genossenschafts-,  Ver-eins-,   Stiftungs-und   Wohnungseigentumsrecht   zur   Bekämpfung   der   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“beschlossen worden und am 28. März 2020 in Kraft getreten. Aus dem Gesetz  ergeben  sich -zunächst  zeitlich  befristet  bis  zum  31.  Dezember 2020 -Erleichterun-gen für die Stiftungsarbeit.

Den vollständiegen Text des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

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