01.10.20 Insolvenzantragspflicht in der Krise
Am 28. September 2020 wurde das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist daher seit dem 29. September 2020 in Kraft. Hierdurch wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit folgender Maßgabe verlängert: Die Pflicht, wegen pandemiebedingter Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, entfällt auch weiterhin für den Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2020. Im Gegensatz dazu muss (!) ab sofort wieder ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit gestellt werden, auch wenn die Zahlungsunfähigkeit auf die Corona-Krise zurück zu führen ist.
Die Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutzes: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verlaengerung_Insolvenz_Covid.html;jsessionid=3ECF10297E59E517D59EC0EC2B8C02FC.2_cid289?nn=13831714