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01.10.20 Fachinformation_Muster-Betriebsvereinbarung und Muster-Individualvereinbarung zum Thema "Mobile Arbeit"

Mobile Arbeitsformen gibt es nicht erst seit Beginn der Coronavirus-Pandemie. Sie gewannen mit ihr jedoch in kurzer Zeit enorm an Bedeutung. Vor allem zu Beginn der Pandemie wichen viele Einrichtungen zum Schutze ihrer Arbeitnehmer*innen und um betriebliche Abläufe aufrecht zu erhalten auf mobile Arbeit aus, auch wenn es dazu in den Betrieben (noch) keine Regelungen gab. Oftmals geschah dies auch unter Hintanstellung von daten- oder arbeitsschutzrechtlichen Bedenken, was den besonderen Herausforderungen der Krise geschuldet war. Umso verständlicher ist, dass inzwischen der Ruf nach rechtlichen (Rahmen-)Bedingungen für mobile Arbeit in den Einrichtungen laut geworden ist. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer*innen, aber auch Betriebsräte wollen Rechtssicherheit im Umgang mit mobilen Arbeitsformen gewinnen. In der Praxis bietet sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema an, sofern im Betrieb ein Betriebsrat gewählt wurde. Um die konkreten Bedingungen mobiler Arbeit einzelfallbezogen zu regeln, wird in der Regel (ergänzend) auch noch der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien zu empfehlen sein. Die Muster bieten hierzu (Formulierungs-)Vorschläge an, die jedoch weder als einzig sinnvoll noch rechtlich unumstößlich zu verstehen sind. Vielmehr werden diese in vielen Fällen auf die konkrete betriebliche Situation noch anzupassen sein. Zudem entwickeln sich Rechtsprechung und Gesetzgebung ständig weiter und bringen Neuerungen mit sich. So hat der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, für Herbst 2020 eine Gesetzesinitiative zur Regelung von Arbeit im Homeoffice angekündigt, die auch Auswirkungen auf mobile Arbeitsformen insgesamt haben könnte. Dies bleibt abzuwarten.

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