BVG-Urteil zum Wahlrecht für Menschen mit Handicap - Ein guter Tag für unsere Demokratie
In Deutschland wurden bisher pauschal rund 80.000 Menschen von den Wahlen ausgeschlossen, die als Menschen mit einem Handicap einer vollumfassenden gesetzlichen Betreuung bedürfen. Ihnen wurde damit auch die Fähigkeit abgesprochen, eine eigenständige Wahlentscheidung treffen zu können. Diese Regelung, die nicht nur in unseren Augen rechtlich und gesellschaftlich überholt war, ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch verfassungswidrig.
Dieser Wahlrechtsausschluss verstößt klar gegen das im Grundgesetz verbriefte Wahlrecht für alle Bürger dieses Landes und damit dem Kernpunkt unseres demokratischen Systems: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3, Absatz 3).
Zwar hatte der Bundestag bereits eine Einigung zur Änderung dieser Regelung gefunden, diese bis zum heutigen Tag aber nicht verabschiedet. Mit dem Urteil des BVG ist jedoch nun der Weg zur Teilnahme an der anstehenden Europawahl am 1. Mai für mehr als 80.000 vollbetreute Bürger*Innen freigegeben.
„Wir freuen uns sehr über das Urteil; es ist ein toller Erfolg für alle die für diese Änderung gekämpft haben und vor allem auch für unsere Demokratie“, sagt Christiane Lutz-Gräber, Referentin für Eingliederungshilfe & Rehabilitation beim Paritätischen Rheinland-Pfalz | Saarland.
„Es wird nun darum gehen, in der kurzen Zeit, die noch bis zur Europawahl bleibt, alles dafür zu tun, dass wirklich alle Menschen mit einem Handicap auch ganz praktisch an den Wahlen teilnehmen können – das fängt beispielsweise an bei der Barrierefreiheit in den Wahllokalen, der Aufnahme in die Wahllisten, Ausfüllschablonen für sehbehinderte Menschen und Wahlprogrammen in Leichter-Sprache. Das ist eine sportliche Aufgabe für das Land, aber wir sind sehr glücklich darüber, dass endlich damit begonnen wird.“, so Lutz-Gräber weiter.
Hier finden Sie den Antrag zur Aufnahme in die Wahlliste zum Download: