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Referentenentwurf 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Das Bundeskabinett hat am 14.08.24 im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen.

Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit stellt der Bund für die kommenden beiden Jahre wieder rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Es handelt sich um einen Entwurf, der noch nicht im Kabinett abgestimmt wurde.
Es gibt eine wesentliche Änderung: Die Mittel des Bundes dürfen  - laut Entwurf - nur noch bis zum 30. Juni 2025 für die Entlastung der Eltern von den Gebühren verwendet werden. Etwa 330 Mio. Euro, die die Länder für das Jahr 2024 für Maßnahmen zur Entlastung der Eltern vorsehen, würden durch diesen Schritt für Maßnahmen der Qualitätssicherung freigegeben. Man darf gespannt sein, ob es diese Regelung durch den Bundesrat schafft.
Weitere Informationen finden Sie hier

https://www.fruehehilfen.de/service/aktuelles/nachrichten/einzelansicht/kabinett-beschliesst-entwurf-fuer-weiterentwickeltes-kita-qualitaetsgesetz/

Den Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 16.08.24, finden Sie hier

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