Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als geltendes Recht unmittelbar anzuwenden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Zugleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, das die EU-Verordnung für bestimmte Bereiche wie den Beschäftigtendatenschutz und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergänzt. Das neue Datenschutzrecht ist von allen...
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