Die Pluralität in der Kinderbetreuung ist gefährdet: Ein dringender Appell
Offener Brief des Paritätischen Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saarland
Als Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband unterstützen wir viele unserer Mitgliedsorganisationen, die als Regeleinrichtung Kindertagesstätten betreiben. Als freier Träger erfüllen sie den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der durch den Staat garantiert wird und ebenso den Bedarfsplan für die Kita-Plätze in allen Kreisen, Gemeinden und Städten. Durch diese Trägervielfalt ist es Eltern möglich, vom Wunsch- und Wahlrecht für die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder wirklich Gebrauch machen zu können.
Mit dem Betrieb einer Kita entstehen für alle Träger zwangsläufig Kosten, egal ob kommunal, kirchlich oder frei/konfessionslos. Aufgrund des staatlich garantierten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz übernimmt der Staat in den meisten Bundesländern auch die Kosten für die Kinderbetreuung – nicht aber in Rheinland-Pfalz. Hier regelt das Landesgesetz ausschließlich die Höhe des Landeszuschusses zu den anerkannten Personalkosten. Die übrigen Kosten, wie beispielsweise Gebäude, Sach- und Verwaltungskosten müssen Träger mit Kommunen, Kreisen und Städten verhandeln.
Seit dem Inkrafttreten des Kita-Gesetzes 2021 gab es bis 2024 eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzen und den Wohlfahrtsverbänden, die insbesondere jedoch kleine, freie Träger benachteiligt. Viele Kommunen zahlen nur den Zuschuss, der für kirchliche Träger ausgehandelt wurde, und ignorieren die besonderen Bedürfnisse nicht-kirchlicher freier Träger, obwohl das Kita-Gesetz dies vorschreibt.
Als 2019 das neue Kita-Gesetz vorgestellt wurde, wies der DPWV darauf hin, dass der Betrieb einer Kita als Regeleinrichtung für die insbesondere kleinen freien Träger ein massives Problem darstellt. Denn als Anbieter einzelner oder weniger kleiner Kitas fürchtete man, dass die kleinen Träger in den Verhandlungen um die Finanzierung neben den Kirchen, die deutlich mehr Einrichtungen stellen, untergehen und damit völlig von der Bildfläche verschwinden würden. Diese Befürchtungen sind eingetreten.
Paritätische Kita-Träger, meist gemeinnützige Vereine oder GmbHs, haben keine Steuereinnahmen oder Querfinanzierungsmöglichkeiten. Ihnen fehlen oft ausreichende Mittel, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze zu erfüllen, da die Beitragsfreiheit Eltern von Kosten entlastet, diese aber nicht von den Trägern aufgefangen werden können.
Ohne angemessene Finanzierung müssen freie Träger ihre Kitas aufgeben oder Eltern in die finanzielle Mitverantwortung nehmen, was die Trägerpluralität gefährdet und die Kommunen zwingt, die Kitas selbst zu betreiben – eine deutlich teurere Lösung. Es ist kostengünstiger, freie Träger angemessen zu finanzieren, um die Vielfalt und das Wahlrecht der Eltern zu bewahren.
Nur die Stadt Mainz hat bisher Verantwortung übernommen und auskömmliche Vereinbarungen mit allen Trägern getroffen. Es ist dringend nötig, dass weitere Städte und Kreise diesem Beispiel folgen. Ansonsten droht uns in Rheinland-Pfalz in Zukunft ein Trägerkahlschlag.
Mainz, den 16. August 2024