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Der Verband

Der Paritätische kritisiert Urteil des Sozialgericht Speyer: Klage eines Hartz-IV-Empfängers für höhere Leistungen zum Maskenkauf abgewiesen

Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist eine Herausforderung für uns alle. Doch sie trifft die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart.

Spezielle Hygieneartikel, wie insbesondere Schutzmasken, stellen in der momentanen Situation kein Luxusgut dar, sondern gehören zu den grundsätzlichen Sicherheitsprodukten unserer Bevölkerung. Auf ihnen beruht ein wichtiger Baustein, der von der Politik vorgegebenen Vorkehrungen, zur Pandemiebekämpfung. Das dies mit Mehrkosten verbunden ist, wird von einem Großteil der Bevölkerung akzeptiert und gerne in Kauf genommen. Menschen im Hartz-IV-Bezug stellen diese Mehrausgaben jedoch, mit ihrem ohnehin kaum zum Leben ausreichenden Budget, vor große finanzielle Schwierigkeiten.

„Die Begründung des Sozialgerichts Speyer, dass einfache OP-Masken (die zum Preis von 0,50 Euro pro Stück vertrieben werden) zum Schutz ausreichend sind und daher lediglich ein Mehraufwand von 10 Euro im Monat entstehen würde, lehnen wir ab. Es ist wissenschaftlich klar bewiesen, dass FFP 2-Masken den Eigenschutz deutlich erhöhen und die Wahl der Schutzausrüstung darf deshalb keine Frage des Geldbeutels sein und damit einem Teil der Bevölkerung verwehrt werden.“, so Regine Schuster, stv. Landesgeschäftsführerin Der Paritätische Rheinland-Pfalz | Saarland.


Der Paritätische fordert daher...

 

  •      ...die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.
  •         ...für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.
  •     ...für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.
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